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Bericht aus Berlin

Erfolg fürs Bäckerhandwerk: EEG-Umlage sinkt zum 1. Juli 2022 auf Null

Der Zentralverband hat sich seit langem dafür stark gemacht, dass die EEG-Umlage abgeschafft wird. Die Arbeit zahlt sich nun aus – welche politischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden und werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte dem Zentralverband Anfang März den Entwurf einer großen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit der Möglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Davon wurde von uns selbstverständlich Gebrauch gemacht und am 17. März gegenüber dem BMWK Stellung genommen.  

Mit Schreiben vom 24. März wurde seitens des Zentralverbandes dann im Zusammenhang mit den dramatisch gestiegenen Energiepreisen nochmals ein Punkt aus dieser Stellungnahme herausgegriffen und mit gleichlautenden Schreiben an die Bundesminister Habeck, Lindner und Özdemir persönlich herantragen: Gefordert wurde vom Zentralverband die Abschaffung der sogenannten besonderen Ausgleichsregelung im EEG und damit von Strompreisrabatten zugunsten privilegierter Industrieunternehmen, zumindest aber zugunsten von Unternehmen der Brotindustrie. Dies mit der Begründung, dass die teilweise Befreiung dieser Unternehmen die Energiekosten aller nicht privilegierten privaten Stromverbraucher und Unternehmen verteuern und den fairen Wettbewerb verzerren würde.  

Ende April erhielt der Zentralverband die positive Antwort des BMWK: Demzufolge hat das Bäckerhandwerk mit den von der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen seine beiden Hauptziele beim EEG erreicht: 

  • Schon länger bekannt: Die EEG-Umlage wird zum 1. Juli auf Null abgesenkt bzw. in den Staatshaushalt übernommen. Durch die Haushaltsfinanzierung entfällt für die Betriebe die enorme Kostenbelastung in diesem Teilbereich.  

  • Neu: Der Zentralverband konnte laut BMWK zudem erreichen, dass die Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Unternehmen der Brotindustrie mit der Novelle des EEG 2023 ihr Ende findet. 

Dies entspricht unseren langjährigen Forderungen und wurde von den Verbänden des Bäckerhandwerks immer wieder, unter anderem über eine Petition mit vorangegangener Unterschriftenaktion in den Verkaufsstellen und Betrieben und mit großem Einsatz an die Politik und die Dachverbände der Deutschen Wirtschaft herangetragen. Der ZV war einer der ersten Verbände, der die Abschaffung bzw. Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage gefordert hatte. Die beharrliche, mit allen relevanten Verbänden koordinierte und letztlich erfolgreiche Arbeit an diesem für alle Handwerksbäckereien wichtigen Thema hat sich damit ausgezahlt! 

Bundesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Reduzierung der gestiegenen Kosten  

Wie bereits berichtet hatte sich der Zentralverband mit Schreiben vom 14. März an die Bundesregierung gewandt und diese aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Reduzierung der dramatisch ansteigenden Energiepreise zu treffen. In dem Schreiben an Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner beschrieb der Zentralverband die drohenden Folgen hoher Energiepreise für die Mitgliedsunternehmen und Mitarbeiter und legte sehr konkrete Vorschläge zu möglichen Entlastungen vor. 

Mit Erfolg: Der Koalitionsausschuss vom 23. März hat diese und weitere Entlastungsoptionen geprüft und ein Maßnahmenpaket beschlossen. Die Maßnahmen dienen zum einen dazu, Deutschland dauerhaft resilienter und weniger abhängig von fossilen Energien und russischen Energieimporten zu machen. Zum anderen zielen sie auch auf eine kurzfristig wirksame Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem: 

  • eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, 

  • ein einmaliger Familienzuschuss (Kinderbonus) für jedes Kind in Höhe von 100 Euro, 

  • ein zusätzlicher Einmalbetrag für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen in Höhe von 100 Euro, 

  • die Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß befristet für drei Monate, 

  • die Einführung eines ÖPNV-Tickets für 9 Euro pro Monat für 90 Tage. 

Diese Maßnahmen ergeben einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten. Sie entlasten dabei auch die Betriebe des Bäckerhandwerks, deren Mitarbeiter und Kunden. 
 

Energiekrise? - Handwerksbäckereien bleiben systemrelevant  

Wie mit ZV-Newsletter vom 3. April mitgeteilt, setzt sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks dafür ein, dass die Betriebe im Fall einer Gasknappheit prioritär mit Gas und Energie versorgt werden: 

Falls es zur Ausrufung der Notfallstufe im Notfallplan Gas und damit einer Zuteilung von Erdgas kommen sollte, muss aus unserer Sicht sichergestellt werden, dass die Unternehmen der kritischen Infrastruktur - und damit auch Handwerksbäckereien - weiter mit Erdgas und Energie versorgt werden. Der Zentralverband pocht darauf, dass das Bäckerhandwerk im Fall einer etwaigen Energie- und Gasknappheit wie schon in der Corona-Krise als systemrelevante Branche behandelt wird, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln beiträgt. Zumindest für die kommenden Monate wird es laut Bundesregierung keine Engpässe geben. In einem Verbändegespräch, das am 31. März stattfand, betonte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zudem, dass es die Lebensmittelproduktion als „systemrelevant“ im Rahmen der Gasnotfallversorgung erachtet. Mehr noch: Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 7. April vor dem Hintergrund der aktuellen Lage einen Beschluss gefasst, in dem sie der heimischen Ernährungswirtschaft eine „strategische Bedeutung“ beimessen. Auf die Einstufung als „systemrelevant“ auch im Rahmen der Gasversorgung hatte zuvor unser Zentralverband mit Verweis auf die KRITIS Regelungen während der Corona-Pandemie gedrängt und gegenüber der Ministerialebene die Systemrelevanz des Bäckerhandwerks betont. 

Parallel hat sich unser Zentralverband für das gesamte Bäckerhandwerk mit einem Schreiben an die Bundesnetzagentur gewendet und gefordert, dass die Unternehmen der kritischen Infrastruktur - und damit auch Handwerksbäckereien - weiter mit Erdgas und Energie versorgt werden, falls es zu einer Gasmangellage und einer Zuteilung von Erdgas kommen sollte. In dem Schreiben haben wir darauf hingewiesen, dass andernfalls unter anderem durch Abschaltung von Backofen, Reduzierung von Öffnungszeiten und Umsatzausfälle irreparable Schäden und Lücken in der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln drohen. 

 

Einbeziehung des Bäckerhandwerks in ein Entlastungspaket für energieintensive Betriebe?  

Wie mit ZV-Newsletter vom 3. April mitgeteilt, setzt sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks außerdem dafür ein, dass die Betriebe in ein weiteres, von der Bundesregierung beschlossenes Entlastungspaket für energieintensive Betriebe einbezogen werden: 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte an einem „Schutzschirm“ oder „Entlastungspaket“ für vom Russland-Ukraine-Konflikt besonders betroffene, energieintensive Unternehmen gearbeitet. Dies war von der Bundesregierung relativ breit angekündigt worden. Der Zentralverband hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass Handwerksbäckereien unter den geplanten Schutzschirm bzw. in das geplante Entlastungspaket genommen werden und wandte sich daher wiederholt an die Bundesregierung und den ZDH . Denn Handwerksbäckereien mit ihren Backöfen, Kälteanlagen und Auslieferungsfahrzeugen sind energieintensive Unternehmen und aktuell von gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen massiv betroffen.  

Am 8. April verkündete die Bundesregierung dann ein 100 Milliarden Euro umfassendes Entlastungspaket, dass unter anderem neben zinsvergünstigten KfW-Darlehen auch „ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses“ vorsieht. Aus Sicht des Bäckerhandwerks enttäuschend: Das Bäckerhandwerk ist (wie auch das gesamte übrige Handwerk) nach derzeitigem Stand in den genannten Kostenzuschuss nicht einbezogen, da der Zuschuss voraussetzt, dass eine internationale Wettbewerbssituation besteht – eine Voraussetzung, die die Betriebe des Bäckerhandwerks (und Handwerksbetriebe allgemein) ganz überwiegend nicht erfüllen.  

Unser Zentralverband hat sich deswegen am 12. April mit gleichlautendem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Habeck, Bundesfinanzminister Lindner, Bundesernährungsminister Özdemir und Bundeskanzler Scholz gewendet und (nochmals) dringend darum gebeten, den vorgesehenen Zuschuss zu den Gas- und Stromkosten so auszugestalten, dass er auch Handwerksbäckereien offensteht. Parallel haben wir uns an ausgewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewandt und dringend darum gebeten, das Entlastungspaket der Bundesregierung so auszugestalten, dass es auch Handwerksbäckereien (und weiteren energieintensiven Handwerksbranchen) offensteht. Wir werden uns hier weiter für die Interessen der Betriebe einsetzen. 

Im Beschluss des Bund-Länder-Treffens vom 7. April haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder allerdings festgestellt, dass sie die weitere Entwicklung der Energiepreise dahingehend beobachten, ob gegebenenfalls weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Folgen für die Bevölkerung und Unternehmen abzufedern. Dass hierbei die Belange der Wirtschaft und damit auch der Handwerksbetriebe mitberücksichtigt werden sollen, ist begrüßenswert.  

 

Zentralverband setzt sich für Öffnung der GRW-Förderung für das Bäckerhandwerk ein  

Um Investitionen in Regionen zu stärken und dort dauerhaft Arbeitsplätze zu schaffen, haben Bund und Länder schon 1969 ihre gemeinsame „GRW-Förderung“ etabliert, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Das Problem: Sie wird zwar großen Unternehmen der Brotindustrie gewährt, nicht jedoch kleinen und mittleren Handwerksbäckereien. Das stellt eine staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrung dar. 

Der Zentralverband setzt sich daher seit längerem dafür ein, die GRW-Förderung auch Betrieben des Bäckerhandwerks zugänglich zu machen. Zuletzt hatten wir in unseren Wahlerwartungen zur Bundestagswahl 2021 gefordert, dass die Förderbedingungen reformiert und insbesondere die derzeitige Begrenzung der GRW-Förderung auf Betriebe mit überwiegendem Absatz ("Export") ihrer Produkte und Leistungen über 50 Kilometer hinaus abgeschafft wird. Dies würde dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und die wichtige Funktion der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe für die Sicherung und Entwicklung der Wirtschaftskraft und Nahversorgung in den Regionen unterstützen.  

Mit Erfolg: Der Koalitionsvertrag sieht eine Prüfung der 50-km-Grenze und der Frage der weiteren Hereinnahme von Aspekten der Daseinsvorsorge in die GRW-Förderung vor. Das Bundeswirtschaftsministerium führt eine Konsultation des BMWK zur Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durch.  

Der Zentralverband wurde vom ZDH in einen Arbeitskreis berufen, in dem konkrete Vorschläge zur Beantwortung der Konsultation erarbeitet wurden und hat Anfang April gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) zu der Konsultation Stellung genommen. In unserer Stellungnahme haben wir darauf hingewiesen, dass die derzeitige Begrenzung der GRW-Förderung bewirkt, dass sie zwar großen Unternehmen der Brotindustrie gewährt wird, nicht jedoch kleinen und mittleren Handwerksbäckereien. Sie verhindert, dass Betriebe des lokalen Bäckerhandwerks die Fördervoraussetzungen der GRW erfüllen und dass zahlreiche Handwerksbranchen, die wie das Bäckerhandwerk entscheidend zur regionalen Wertschöpfung, Fachkräftesicherung, Nachhaltigkeit und Innovationen in den Regionen beitragen, gefördert werden können.  

Wir haben in der Stellungnahme gefordert,  

  • dass in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) die 50-km-Begrenzung bzw. das Erfordernis des überregionalen Absatzes abgeschafft werden.  

  • Ergänzend sollte das Lebensmittelhandwerk in die Positivliste im Anhang aufgenommen und dort das Erfordernis des überregionalen Versandes gestrichen werden.  

Dies würde dazu beitragen, eine staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die wichtige Funktion der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe in den Regionen unterstützen und dazu beitragen, dass die vom Fördergeber angestrebten Ziele erreicht werden sowie die Resilienz der regionalen einheimischen KMU gestärkt werden.  

Wir werden weiter hierzu weiter berichten.